Aktuelles




TAGESAKTUELLE INFO

Folgende Abfuhrtermine konnten nicht oder nicht vollständig stattfinden. Bitte lassen Sie Ihren Behälter stehen. In der Regel erfolgt die Abfuhr am darauf folgenden Tag.

GEMEINDEBETROFFENER TERMINABFALLFRAKTION
Aktuell keine Verzögerungen


Geänderte Müllabfuhr-Termine im März 2024

12.03.2024

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) des Rhein-Pfalz-Kreises teilt mit, dass es durch die Osterfeiertage in diesem Jahr zu Terminverschiebungen bei der Abfallabfuhr kommt. 

Diese sind bereits in den Abfallkalendern verzeichnet. Ab Samstag, 23. März, wird die Abfuhr auf folgende Termine vorverlegt:

Bobenheim-Roxheim, Beindersheim, Großniedesheim, Kleinniedesheim

- Restmüll / Wertstoffe:                        Samstag, 23.03.2024

Römerberg, Dudenhofen

- Bioabfuhr:                                              Samstag, 23.03.2024

Limburgerhof, Waldsee

- Restmüll / Wertstoffe:                        Montag, 25.03.2024

Böhl-Iggelheim, Harthausen, Hanhofen

- Bioabfuhr:                                             Montag, 25.03.2024

Lambsheim, Heßheim, Heuchelheim, Birkenheide

- Restmüll / Wertstoffe:                       Dienstag, 26.03.2024

Mutterstadt, Hochdorf-Assenheim

- Bioabfuhr:                                             Dienstag, 26.03.2024

Maxdorf, Fußgönheim, Otterstadt

- Restmüll / Wertstoffe:                        Mittwoch, 27.03.2024

Schifferstadt I-III

- Bioabfuhr:                                             Mittwoch, 27.03.2024

Altrip, Altrip NEG, Neuhofen

- Restmüll / Wertstoffe:                        Donnerstag, 28.03.2024

Schifferstadt IV, Dannstadt-Schauernheim, Rödersheim-Gronau

- Bioabfuhr:                                             Donnerstag, 28.03.2024


Der EBA bittet darum, die Abfälle an diesen Tagen spätestens um 6 Uhr am Gehwegrand bereitzustellen. Der Griff der Abfallbehälter sollte dabei zur Straßenseite zeigen. 


Eingeschränkte Erreichbarkeit des Service-Centers und der Veranlagung 

04.03.2024

Aufgrund eines außergewöhnlich hohen Krankenstandes und des damit einhergehenden Personalmangels kommt es zu verminderter Erreichbarkeit des Service-Centers (0621 5909 5555) und der Veranlagung.

Wir weisen darauf hin, dass Sperrmüllbuchungen sowie Termine für die Kühlgeräteabholung auch online gebucht werden können.

Wir bitten Sie, von wiederholten Rückfragen abzusehen.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich.

Ihr Team der Abfallwirtschaft


Verschiebung des Bescheidlaufs und der ersten Fälligkeit 2024

16.02.2024

Aufgrund eines außergewöhnlich hohen Krankenstandes kommt es derzeit zu einer verzögerten Sachbearbeitung im Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Erstellung der Abfallgebührenbescheide.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bedauert, den Bescheidlauf daher auf Anfang April 2024 verschieben zu müssen.

Entsprechend wird die Fälligkeit der ersten Vorausleistung 2024 auf 02.05.2024 verlegt.


Biotonne: Im Winter „locker lassen“

17.01.2024

Feuchte Abfälle neigen dazu, sich bei Frost im Behälter auszudehnen und darin zu verkeilen oder an den Wandungen festzufrieren, so dass eine vollständige Entleerung nicht mehr möglich ist.

Um dieses Problem zu minimieren, empfehlen wir, die Bioabfälle in Zeitungspapier einzuwickeln und den Boden der Biotonne mit zerknülltem Zeitungspapier auszulegen. Ratsam ist auch das Mischen mit grobem Strukturmaterial, wie z.B. Heckenschnitt oder Kugeln aus zerknülltem Zeitungspapier. So bleiben die Abfälle locker und schüttbar. Je lockerer die Biotonne befüllt ist, desto größer ist der Leerungserfolg. Fest sitzende Abfälle sollten vor der Abfuhr z.B. mittels Spaten von den Behälterwandungen gelöst werden, damit sie herausfallen können. Der EBA weist vorsorglich darauf hin, dass frostbedingte Teilleerungen aus organisatorischen Gründen nicht nachgeleert werden können.


Sammlung ausgedienter Weihnachtsbäume

19.12.2023

Im Rhein-Pfalz-Kreis werden im Januar 2024 ausgediente Weihnachtsbäume durch Ortsvereine eingesammelt. Die Vereine erhoffen sich mit der Christbaumsammlung eine zusätzliche Einnahme durch Spenden in der Vereinskasse.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises übernimmt dabei die Bereitstellung von Sammelcontainern und die Verwertung der Bäume bei der Kompostanlage in Mutterstadt.

Der bereitgestellte Christbaum muss abgeschmückt, also ohne Lametta, Kunstschnee und anderen Dekorationen zu den Sammelterminen bereitgestellt werden. 

Alle Weihnachtsbäume, die zum Sammeltermin nicht bereitstanden, können am örtlichen Wertstoffhof zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Eine nachträgliche Sammlung der Weihnachtsbäume ist nicht vorgesehen.

In den Gemeinden, in denen keine Sammlung durch die örtlichen Vereine angeboten wird, können die abgeschmückten Weihnachtsbäume beim Wertstoffhof abgegeben werden. 

Die Bäume werden dann zu Hackschnitzeln zerkleinert. Ein Großteil dieser Hackschnitzel wird im Anschluss als Mischung in Biomassekraftwerken und Biomasseheizanlagen als CO2-neutraler Brennstoff eingesetzt. Ein kleiner Teil landet in der Kompostierung und somit wieder im Boden.

06.01.2024:  Harthausen

13.01.2024: Altrip, Beindersheim, Birkenheide, Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim (Iggelheim), Dudenhofen, Fußgönheim, Hanhofen, Heßheim, Heuchelheim, Hochdorf-Assenheim, Kleinniedesheim, Lambsheim, Limburgerhof, Maxdorf, Mutterstadt, Neuhofen, Otterstadt, Rödersheim-Gronau, Römerberg, Waldsee

20.01.2024: Böhl-Iggelheim  (Böhl), Schifferstadt


Änderung der Regelabfuhrtage ab 2024

07.12.2023

Für die Gemeinden Beindersheim, Bobenheim-Roxheim, Großniedesheim, Kleinniedesheim, Dudenhofen und Römerberg ändern sich ab 2024 der Regelabfuhrtag auf montags.

Bei den Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Hanhofen, Harthausen und Waldsee ändert sich der Regelabfuhrtag ab 2024 auf dienstags.

Die neuen Abfuhrtermine für 2024 sind auch unserem Abfallkalender zu entnehmen, der Ihnen in den nächsten Tagen über die Amtsblätter zugeht bzw. bei den Gemeindeverwaltungen bereit liegt. Ferner ist über unsere Homepage ein Download des Kalenders oder eine Integration auf Ihr Smartphone möglich. Folgen Sie hierzu auf unserer Homepage unter dem Button „Beratung und Informationen“ der Rubrik „Abfallkalender“.


Windelvolumen für 2024

21.11.2023

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf zusätzliches Windelvolumen jährlich neu zu beantragen sind.

Ab sofort ist die Beantragung des Windelvolumens für das Kalenderjahr 2024 für Kleinkinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres sowie für inkontinente Menschen möglich.

Inkontinente müssen hierzu eine aktuelle Bescheinigung des behandelnden Arztes vorlegen.

Berechtigte können gerne unseren Online-Antrag nutzen. Diesen finden Sie auf unserer Homepage unter der Navigation zum Stichwort „Windelvolumen“.


Zweite Kontroll-Aktion der Biotonnen im Rhein-Pfalz-Kreis

21.11.2023

Aufgrund verschärfter rechtlicher Rahmenbedingungen werden die für den EBA eingesetzten Abfuhrfahrzeuge ab 2024 mit Störstoffdetektoren ausgestattet sein. 

Ab 01.01.2024 werden Biotonnen nicht mehr entleert, wenn der Grad der „Verschmutzung“ durch Metalle, Restabfall oder Plastik im Biomüll zu hoch ist.

Die Behälter werden in diesem Fall mit einem eigens dafür konzipierten Aufkleber versehen, der auf die fehlerhafte Befüllung hinweist. Der Nutzer der Tonne hat dann die Möglichkeit zur selbstständigen Nachsortierung und einer erneuten Leerung bei der nächsten regulären Bioabfallabfuhr oder kann eine kostenpflichtige Leerung als Restabfall in der Folgewoche in Anspruch nehmen. 

Damit bereits im Vorgriff auf die ab 2024 gültigen Regelungen das Bewusstsein der Kreisbürger*innen geschärft wird, finden aktuell in einer zweiten Aktion stichprobenartige Kontrollen der Biotonnen auf Fehlbefüllungen statt.

Mitarbeiter*innen einer vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft beauftragten Firma führen diese Vorortkontrollen noch bis Mitte Dezember durch, damit möglichst viele der bereitgestellten Biobehälter überprüft werden können. 

Auch kompostierbare Abfallbeutel, die wie Plastikbeutel aussehen, werden als Störstoff erkannt. Bitte verwenden Sie statt Kunststoffbeutel besser Papierbeutel. Auch als "kompostierbar", "verrottbar" oder "zersetzbar" beworbene Produkte wie Kaffeekapseln oder Einweggeschirr gehören nicht in die Biotonne, sondern in den Restmüll.


Sperrmülltermine bis Jahresende 2023 begrenzt verfügbar

23.10.2023

Wer sein Sperrmüllkontingent von 2 x 3 m³ für 2023 noch nicht in Anspruch genommen hat, sollte bitte darauf achten, dass ein zeitnaher Termin bis zum Jahresende 2023 vereinbart wird, da nur begrenzt Termine für die einzelnen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis zur Verfügung stehen.
Die Kreisbürger können mit Angabe ihrer Objektnummer, die auf dem Abfallgebührenbescheid zu finden ist, über die Abfall-App und www.eba-rpk.de bequem Sperrmüll online buchen oder telefonisch im Kundenservice-Center 0621/5909-5555. Hier sind alle zur Verfügung stehenden Termine veröffentlicht.
Sperrmülltermine, die im Dezember 2023 angemeldet, jedoch erst im Januar 2024 terminiert und abgefahren werden, sind bereits für das Jahreskontingent 2024 zu berücksichtigen.


Abfallgebühren werden zum 1. Oktober fällig

25.09.2023

Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten die zu den Fälligkeitsterminen anstehenden Überweisungen nicht versäumen.

Überweisung
Die zweite Rate wird zum 1. Oktober fällig und sollte rechtzeitig überwiesen werden. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung die auf dem Bescheid angegebene IBAN-Nummer. Als Verwendungszweck ist die auf dem Bescheid vermerkte Objektnummer einzutragen.

Bequem und sicher: Das Lastschrifteinzugsverfahren
Gebührenpflichtigen, die dem EBA ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die Raten automatisch zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht, Guthaben werden zeitnah erstattet. Das Einzugsverfahren hilft somit durch Versäumnis entstehende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Zudem bleibt der Gang zur Bank erspart.

Das SEPA-Lastschriftmandat kann dem EBA jederzeit schriftlich erteilt werden. Nutzen Sie hierzu bitte unser SEPA-Lastschriftformular (auch als Anlage bei Ihren Gebührenbescheiden). Für Fragen zum Bankeinzug stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 0621 / 5909 - 5191 und - 5190 gerne zur Verfügung.


Biotonnenkontrollen im Rhein-Pfalz-Kreis
18.09.2023

Aufgrund verschärfter rechtlicher Rahmenbedingungen wird der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises ab 2024 eine technische Störstoffdetektion an den Abfuhrfahrzeugen einführen. Ab 01.01.2024 können Biotonnen nicht mehr entleert werden, wenn der Grad der „Verschmutzung“ durch Metalle, Restabfall oder Plastik im Biomüll zu hoch ist. Die Behälter werden in diesem Fall mit einem dafür konzipierten Aufkleber versehen, der auf die fehlerhafte Befüllung hinweist. Der Nutzer der Tonne hat die Möglichkeit bis zur nächsten Abfuhr die Fehlwürfe zu entfernen oder den Inhalt der Tonne kostenpflichtig als Restmüll entsorgen zu lassen.

Um bereits im Vorfeld ein Bewusstsein für die kommende Regelung zu schaffen, wird im Zeitraum 02.10.2023 – 13.10.2023 eine stichprobenartige Kontrolle der Biotonnen auf Fehlbefüllungen stattfinden. Die roten Aufkleber dienen dabei aktuell noch als Warnung mit dem Hinweis, dass derart fehlbefüllte Biotonnen ab 2024 nicht mehr geleert werden. In diesem Fall hat der Nutzer der Tonne die Möglichkeit bis zur nächsten Abfuhr die Fehlwürfe zu entfernen oder den Inhalt der Tonne kostenpflichtig als Restmüll entsorgen zu lassen.


Nur Verwertbares darf in die Bauschutt-Container
11.09.2023

Der auf den Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis erfasste Bauschutt wird zur Herstellung von Recycling-Schotter eingesetzt. Aus diesem Grund dürfen in die Bauschutt-Container der Wertstoffhöfe ausschließlich verwertbare mineralische Bauabfälle gegeben werden. Um brauchbaren Recycling-Schotter zu gewinnen, der die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt, sind Fremd- und Störstoffe unbedingt aus den Containern fernzuhalten. Eine neue Rechtsvorschrift, die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), sorgt hierbei ab August 2023 für schärfere Qualitäts­kontrollen des Materials und bringt auch auf den Wertstoffhöfen eine genauere und striktere Kontrolle des angelieferten Bauschutts mit sich.

Regelmäßig landen Sand und Erde, Kehricht oder Ytong-Steine unbemerkt in den Bauschutt-Containern. Diese Materialien sind "nicht verwertbare Bau-Restabfälle", die aufwendig aussortiert und kostspielig entsorgt werden müssen. Das ist extrem unwirtschaftlich und zudem umweltschädlich.

Ursache für dieses Problem ist ein weitverbreitetes Missverständnis. Häufig wird angenommen, dass die Bauschutt-Container auf den Wertstoffhöfen zur Entsorgung von gemischten Bauabfällen, wie sie bei Renovierungen anfallen, dienen würden. Es ist jedoch so, dass in den Bauschutt-Containern schon immer nur brauchbares Einsatzmaterial für die Bauschutt-Verwertungsanlage auf der Kreisbauschuttdeponie Schifferstadt gesammelt wird. Ziel ist es, dort hochwertigen und vermarktungsfähigen Recycling-Schotter herzustellen.

Das Aufsichtspersonal ist deswegen angewiesen und berechtigt, Störstoffe bzw. damit verunreinigte Bauschutt­gemische abzuweisen. Abgewiesene, nicht verwertbare Bauabfälle sind wieder mitzunehmen und können entgeltlich bei privaten Entsorgungsunternehmen angeliefert werden.

 
Wertstoffe, die angenommen werden:

  • Backsteine, Ziegelsteine, Klinker, Dachziegel, Kalksandsteine
  • Betonbauteile (max. 50 cm) und -bruch
  • Pflasterseine, Gehwegplatten, Knochensteine
  • Natursteine, Kiesel, Marmorplatten
  • Fliesen, Sanitärkeramik (ohne Armaturen, ohne Kunststoffe)
  • Porzellan, Ton- und Steingutgefäße, Terrakotta

 
Störstoffe, die nicht angenommen werden:

  • Bauschutt, der mit Störstoffen oder Anhaftungen (z.B. Kunststoffe, Glas, Holz, Stroh, Papier) verunreinigt ist.
  • Sackware: Unverbrauchte Reste von Zement, Gips, Mauerbinder u. Kleber (pulvrig und fest!)
  • Leichtbaustoffe: z.B. Porenbeton bzw. Gas- und Leichtbetonsteine (Ytong/Bims/Blähton)
  • Hartfaserplatten aller Art: z.B. Eternit, Asbestzement, Fensterbänke, Blumenkästen, Heraklith
  • Gipsbaustoffe: z.B. Gipsplatten, Gipskartonplatten (Rigips), Gipsfaserplatten (Fermacell), Stuckreste
  • Speichersteine: z.B. Nachtspeicherkerne, Schamotte, verrußte Kaminsteine
  • Sand, Erdaushub, Mutterboden
  • Straßenaufbruch, Asphalt

 
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eba-rpk.de oder unter der 0621 / 5909 - 5180.


E-Mail-Erinnerung des Abfallkalenders wieder verfügbar
29.08.2023

Nachdem seit 01.01.2023 die „Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis“ zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung steht, haben bereits einige Tausende Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt mit der App regelmäßig an die Abfuhrtermine erinnert zu werden. Zur Verfügung stehen noch weitere hilfreiche Funktionen, wie das Abfall-ABC oder eine Übersichtskarte mit allen Wertstoffhöfen und Wertstoffsack-Ausgabestellen.

Da jedoch nicht jede/r die App nutzen kann oder möchte, besteht ab sofort wieder die Möglichkeit per E-Mail an einen anstehenden Abfuhrtag erinnert zu werden. Im Online-Kalender kann für die gewünschte Gemeinde eine individuell terminierte E-Mail-Erinnerung eingerichtet werden.

Der Eigenbetrieb möchte sich für das zwischenzeitliche Fehlen dieser Funktion entschuldigen und hofft, damit wieder allen Bürgerinnen und Bürgern uneingeschränkt die Möglichkeit bieten zu können, die regelmäßigen Abfuhrtermine nicht zu vergessen.

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


Gebührenbescheide werden verschickt
24.07.2023

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft möchte sich für die Verzögerungen bei der Erstellung der Gebührenbescheide entschuldigen und bedankt sich für die entgegengebrachte Geduld. Nach der Überwindung letzter technischer Hürden werden die Bescheide zum 01.08.2023 erstellt und verschickt. 

Die Abfallgebühren werden wie gehabt in zwei Raten fällig. In diesem Jahr wird die erste Rate zum 15. August fällig, die zweite Rate wird regulär zum 1. Oktober fällig. Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten die zu den Fälligkeitsterminen anstehenden Überweisungen nicht versäumen.

Überweisung
Die erste Rate wird zum 15. August fällig und sollte rechtzeitig überwiesen werden. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung die auf dem Bescheid angegebene IBAN-Nummer. Als Verwendungszweck ist die auf dem Bescheid vermerkte Objektnummer einzutragen.

Bequem und sicher: Das Lastschrifteinzugsverfahren
Gebührenpflichtigen, die dem EBA ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die Raten automatisch zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht, Guthaben werden zeitnah erstattet. Das Einzugsverfahren hilft somit durch Versäumnis entstehende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Zudem bleibt der Gang zur Bank erspart.

Das SEPA-Lastschriftmandat kann dem EBA jederzeit schriftlich erteilt werden. Nutzen Sie hierzu bitte unser SEPA-Lastschriftformular (pdf) (auch als Anlage bei Ihren Gebührenbescheiden). Für Fragen zum Bankeinzug stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 0621 / 5909 - 5191 und - 5190 gerne zur Verfügung.

Hinweis zum Windelvolumen:
Die Abrechnung des kostenlosen Windelvolumens wird erstmalig auf dem Abrechnungsbescheid für das Jahr 2023 (Versand voraussichtlich im Februar 2024) ausgewiesen.


Neuer Standort für Schadstoffmobil in Beindersheim

05.06.2023

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft möchte die Bürgerinnen und Bürger von Beindersheim darauf aufmerksam machen, dass die Entsorgung von Sonderabfällen zukünftig an einem neuen Standort stattfinden wird:

Parkplatz am Friedhof Beindersheim


Die Termine für dieses Jahr finden statt am 24.06.2023 und am 18.11.2023, jeweils 11:30 - 13:30 Uhr.

Abfälle, die aufgrund gefährlicher Inhaltsstoffe Gesundheit und Umwelt in besonderem Maße schädigen können, gehören zu den sogenannten Sonderabfällen ("gefährliche Abfälle") und dürfen nicht in die Restabfalltonne gegeben werden. Entsprechende Hinweise befinden sich meistens auf der Verpackung.

Ihre Sonderabfälle werden mehrmals im Jahr kostenlos von unserem Schadstoffmobil angenommen. Geschultes Fachpersonal nimmt Ihre Sonderabfälle in haushaltsüblichen Kleinmengen (max. 20 kg) entgegen. 

Die Sonderabfälle sind ausschließlich während der Sammelzeiten persönlich zu übergeben. Außerhalb der Sammelzeiten dürfen keine Abfälle abgestellt werden. Flüssigkeiten sowie Pulver sind in dicht schließenden Behältern abzugeben.

Wir bitten um Beachtung und danken Ihnen für Ihr Verständnis.


Abfallgebührenbescheide und Nebenkostenabrechnungen
03.04.2023

Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen bei der elektronischen Datenverarbeitung infolge des Hackerangriffs auf die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises und damit auch auf den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft konnten die Abfallgebührenbescheide nicht wie gewohnt im Februar erstellt werden.

Der Bescheidlauf wird sich aufgrund der aktuellen Umstände verschieben und erst zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr erfolgen können. Insoweit müssen wir weiter um Ihr Verständnis bitten.

In Bezug auf die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen von Vermietern wird in diesem Zusammenhang auf § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB hingewiesen.

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


Informationen zur Erreichbarkeit des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft
09.03.2023

Zur aktuellen Erreichbarkeit und Sachbearbeitung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft (EBA) des Rhein-Pfalz-Kreises wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter*innen des EBA ist weitestgehend wiederhergestellt. 
  • Da bisher nur einzelne Arbeitsplätze mit Computern ausgestattet werden konnten, kommt es weiterhin zu Einschränkungen bzw. Verzögerungen in der Sachbearbeitung, insbesondere im Bereich des Kundenservice-Centers bei der Buchung von Sperrmüll-Terminen.

Wir bedauern die Umstände, bitten aber gleichzeitig um Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Vielen Dank.


Neue Ausgabestellen in Otterstadt
27.02.2023

Nach der Schließung des Ottermarktes zum Ende Februar 2023, wird die Ausgabe von grünen, weißen und gelben Wertstoffsäcken (Altglas, Altpapier, Verpackungskunststoff) ab 01.03.2023 bei Wilhelmi's Brotkorb im ehemaligen Ottermarkt erfolgen.

Der Verkauf der roten Zusatzabfallsäcke für die Entsorgung von Restabfällen wird ab 01.03.2023 im Bürgerbüro in Otterstadt zu den dort geltenden Öffnungszeiten erfolgen.

Die jeweiligen Öffnungszeiten lauten wie folgt.

Wilhelmi's Brotkorb Otterstadt (Wertstoffsackausgabe)
Lindenstraße 26

Montag - Freitag:  06:30–19:00 Uhr
Samstag: 06:00–18:00 Uhr

Bürgerbüro Otterstadt (Verkauf Zusatzabfallsäcke)
Montag - Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 14:00 Uhr

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


Die neue "Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis"
10.01.2023

Startseite der Abfall-App

Die neue Abfall-App des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Verpassen Sie damit nie wieder den Abfuhrtermin Ihrer Mülltonne!

Die App bietet eine kostenlose und einfache Möglichkeit über die Abfuhrtermine sowie über aktuelle Informationen des EBA auf dem Laufenden zu bleiben. Im Abfall-ABC finden Sie schnell den richtigen Entsorgungsweg für eine Vielzahl von Abfällen.

Die App dient ergänzend zu unserer umfangreichen Homepage als schneller und bürgernaher Informationsweg in den meisten Belangen der Abfallentsorgung. 

Über eine individuell anpassbare Funktion weist die App dabei zum gewünschten Zeitpunkt auf die anstehende Abfuhr hin.

Bei kurzfristigen Störungen bei der Abfuhr können die Nutzer mit Hilfe von Push-Nachrichten über die Störung informiert werden. So erfahren Sie im günstigsten Fall bereits vor dem Abfuhrtermin von einer möglichen Störung.

Der EBA möchte mit dem neuen Angebot nicht nur den Bürger-Service, sondern auch das Kreislaufwirtschaftssystem verbessern.

Downloaden Sie die Abfall-App direkt in Ihrem AppStore, zu finden unter dem Namen "Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis" oder scannen Sie den folgenden QR-Code mit Ihrem Smartphone. Wenn Sie diese Seite mit dem Smartphone besuchen, können Sie den QR-Code ebenso antippen, um zum App-Store zu gelangen.



Abfallgebühren ab 2023
19.12.2022

Im Rhein-Pfalz-Kreis ist ab 01.01.2023 eine neue Abfallgebührensatzung gültig. Nachdem die zum 01.01.2022 geänderte Satzung evaluiert wurde, werden die Abfallgebühren zum 01.01.2023 erneut angepasst und bleiben für die nächsten 3 Jahre stabil. Erwirtschaftete Überschüsse sowie Verwertungserlöse werden dabei immer wieder durch die insgesamt recht niedrigen Gebühren an die Gebührenzahler zurückgegeben. Eine Übersicht der Abfallgebühren im Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie hier:

ABFALLGEBÜHRENÜBERSICHT


Informationen zur Umsetzung des "Windel-Konzepts" des Rhein-Pfalz-Kreises
07.12.2022

Aufgrund des Cyberangriffs auf die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises und damit auch auf den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wird sich die Umsetzung des zum 01.01.2023 beschlossenen "Windel-Konzepts" verzögern.

Alle diesbezüglichen Informationen, d.h. zu den Voraussetzungen für die Bewilligung, zu den Entlastungs-Varianten und zur Beantragung und den hierzu erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Informationsseite WINDELVOLUMEN 

Damit Berechtigten kein Anspruch verloren geht, können Anträge auf kostenloses Windel-Zusatzvolumen ab sofort online unter dem obigen Link gestellt werden. Wenn die technischen Voraussetzungen hierzu fehlen, so kann der Antrag auch in den Bürgerbüros der Gemeinden ausgefüllt werden. Hierzu müssen vor Ort alle nötigen Belege vorgelegt werden, damit der Antrag vollständig an den EBA übermittelt werden kann.

Eine Bearbeitung der Anträge wird allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Zu gegebener Zeit werden wir diesbezüglich informieren.

Wir möchten insoweit um Ihr Verständnis bitten.

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


Abfallkalender 2023

Im Abfallkalender für das kommende Jahr sind die wichtigsten Informationen zur Abfallentsorgung im Kreisgebiet enthalten. Die Kalender werden wie gewohnt Mitte Dezember mit den Amtsblättern verteilt. Gedruckte Exemplare liegen dann außerdem in den Gemeindeverwaltungen für Sie bereit.


Verfügbarkeit von Wertstoffsäcken in Schifferstadt

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft möchte darauf hinweisen, dass Wertstoffsäcke in Schifferstadt an mehreren Ausgabestellen bezogen werden können. Bei vereinzelten Engpässen sind bei einer anderen Ausgabestelle in der Regel weiterhin Säcke vorrätig. Insbesondere die Firma Becker hat als für die Sackausgabe verantwortliches Unternehmen immer ein ausreichendes Kontingent vorrätig. Bei folgenden Ausgabestellen sind Wertstoffsäcke zu erhalten:

Firma Jakob Becker
Mühlstraße 10
Mo-Fr 07:00-16:00 Uhr, Sa 7:30-13:30 Uhr
Esso-Tankstelle (ehemals Avia)
Speyerer Straße 64-66
Mo-Fr 05:00-22:00 Uhr, Sa+So 06:00-22:00 Uhr
Tanjas Marktlädl
Liliengasse 129
Mo-Fr 07:30-18:30 Uhr, Sa 07:00-13:00 Uhr
Stadtverwaltung Schifferstadt
Marktplatz 2
Mo-Do 07:30-12:00 Uhr,
Di+Do zusätzlich14:00-18:00 Uhr

Entsorgungstipps für die Biotonne im Sommer

Sommerliche Temperaturen beschleunigen alle natürlichen Vorgänge, so auch die biologischen Abbauvorgänge in den Abfallbehältern. Um die Geruchs- und Madenbildung zu minimieren, empfehlen wir folgende Vorgehensweise für die Bioabfallsammlung:

Vorsortieren und verpacken
Es empfiehlt sich, die Bioabfälle bereits in der Küche getrennt zu sammeln. Hierfür kann man z.B. einen kleinen 5- oder 10-Liter-Eimer mit Zeitungspapier ausschlagen. Die im Handel erhältlichen Papier-Biobeutel sind einfacher in der Handhabung und ebenfalls gut geeignet. Papiertaschentücher sowie Küchenpapier können zwischen die Bioabfälle gemischt werden und verhindern so ein Durchweichen der Papierumhüllung.

Wenig Feuchtigkeit, viel Papier
Wickeln Sie Ihre Bioabfälle vor der Entsorgung in Zeitungspapier ein. Das hält Fliegen fern, nimmt Feuchtigkeit auf und schützt Ihre Tonne vor größeren Verschmutzungen. Bringen Sie Zeitungspapier, Heckenschnitt oder Pappe als Zwischenlagen und Bodenbelag in die Biotonne ein. Dadurch kommt Luft zwischen die Bioabfälle, was unerwünschte Fäulnisprozesse unterbindet.

Im Sommer 14-tägig leeren, um übermäßigen Madenbefall zu vermeiden
In heißen Sommermonaten ist es ratsam, die Biotonne 14-tägig leeren zu lassen, auch wenn sie nicht ganz gefüllt ist. Im Winter können evtl. Leerungen eingespart werden. Bei akutem Madenbefall kann Gesteinsmehl (Raiffeisen, Baumarkt, Gartencenter) großzügig auf die Bioabfälle gestreut werden. Das trocknet die Maden aus und ist ansonsten unschädlich.

Geschützter Standort
Im Sommer sollte die Biotonne idealerweise an einem schattigen, möglichst kühlen Ort stehen. Niedrige Temperaturen verlangsamen die Zersetzung des Bioabfalls in der Tonne und verringern die Geruchsbildung. Im Winter ist ein wettergeschützter Standplatz geeignet.

Deckel bitte schließen
Halten Sie den Behälter stets geschlossen. So bleiben Gerüche in der Tonne und Fliegen draußen.

Gelegentlich reinigen
Die Tonne sollte regelmäßig gereinigt werden. Das Ausspritzen mit dem Wasserschlauch reicht meist. Lassen Sie die Tonne vor dem nächsten Befüllen vollständig austrocknen. Bei Bedarf bieten auch private Dienstleister eine Behälterreinigung an (www.multiwash.net).

Locker befüllen
Damit die Biotonne bei der Abfuhr leer werden kann, müssen die Bioabfälle locker und schüttbar im Behälter bereitstehen. Ein Verdichten der Abfälle, Nässe sowie zu lange Standzeiten sind zu vermeiden, weil hierdurch verkeilte oder verklebte Abfälle im Behälter zurückbleiben können. Auf dem Behälterboden aufgebrachte Eierkartons, Pappe oder Heckenschnitt begünstigen eine vollständige Entleerung.

Keine Kunststoffe!
Bitte verwenden Sie auf keinen Fall Kunststoffbeutel, da diese im Kompostwerk nicht zersetzt werden und den Kompost dadurch verunreinigen. Bitte stattdessen Papierbeutel verwenden.
Auch als "kompostierbar", "verrottbar" oder "zersetzbar" beworbene Produkte wie kaffeekapseln oder Einweggeschirr gehören nicht in die Biotonne, sondern in den Restmüll.


Aufkleber der #wirfuerbio-Kampagne

Allen Nutzern einer Biotonne liegt dem Jahresgebührenbescheid 2022 einmalig ein Aufkleber der #wirfuerbio-Kampagne bei. Der EBA bittet alle Bürgerinnen und Bürger den Aufkleber auf den Deckel ihrer Biotonne zu kleben. So setzen Sie ein Zeichen gegen die Verschmutzung unserer Umwelt und werden bei jedem Gang zur Biotonne daran erinnert, keine Plastiktüten in der Biotonne zu entsorgen. 

Vor dem Aufkleben sollten Sie den Deckel mit einem feuchten Tuch reinigen und gründlich trocknen und den Aufkleber dann wie abgebildet auf dem Deckel anbringen.


Auf Wunsch können Aufkleber für weitere Biotonnen angefordert werden. Füllen Sie dazu unser Online-Formular aus und wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Beachten Sie bitte, dass die Aufkleber nicht zum Bekleben von 1.100-Liter-Behältern (Container) geeignet sind.


Biotonne bei frostigen Temperaturen

Feuchte Abfälle neigen dazu, sich bei Frost im Behälter auszudehnen, sich darin zu verkeilen oder an den Wandungen festzufrieren, so dass eine vollständige Entleerung nicht mehr möglich ist.

Um dieses Problem zu vermeiden empfehlen wir, die Bioabfälle in Zeitungspapier einzuwickeln und den Boden der Biotonne mit zerknülltem Zeitungspapier auszulegen. Hilfreich ist auch das Einbringen von kleinen „Knautschzonen“ aus grobem Strukturmaterial, z.B. durch Untermischen von Heckenschnitt oder zerknülltem Zeitungspapier. Je lockerer die Biotonne befüllt ist, desto größer ist der Leerungserfolg. Fest sitzende Abfälle sollten vor der Abfuhr z.B. mittels Spaten von den Behälterwandungen gelöst werden, damit sie herausfallen können. Weitere Tipps für die Biotonne finden Sie in unserem Biotonnen-Faltblatt (pdf).

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass eine vollständige Behälterleerung nur dann möglich ist, wenn die Abfälle locker und somit schüttbar bereitgestellt werden. Eine manuelle Lockerung festgefrorener Abfälle durch die Müllwerker ist nicht möglich, da sie aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht in den Behältern hantieren dürfen. Abfallgefäße, deren festgefrorener Inhalt nicht oder nur teilweise mitgenommen werden konnte, werden erst beim nächsten Abfuhrtermin wieder abgekippt.

Bei frostbedingten Entsorgungsengpässen können vorübergehend die an den Verkaufsstellen erhältlichen roten Zusatzabfallsäcke verwendet werden. Diese sind am Restabfallabfuhrtermin bereitzustellen.


Abfälle für die Sperrabfallabfuhr

Aus gegebenem Anlass möchte der EBA darauf hinweisen, dass bei der Sperrabfallabfuhr nur dafür zulässige Abfälle mitgenommen werden. Bitte informieren Sie sich über die korrekten Entsorgungswege Ihrer Abfälle und stellen Sie nur dem Sperrabfall zugehörige Gegenstände zur Abfuhr bereit.

Zum Sperrmüll gehört grundsätzlich nur bewegliches Wohnungsinventar, das zu sperrig für den Restabfallbehälter oder Zusatzabfallsäcke ist. Dies sind zum Beispiel Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall und sonstige Restabfälle wie Matratzen, Teppiche, Koffer oder anderes Mobiliar.

NICHT zum Sperrabfall gehören sämtliche Bauabfälle bzw. Gegenstände, die fest im oder am Gebäude verbaut waren. Dazu gehören jegliches Bauholz, Dämmmaterial, Türen und Fenster sowie Wand-/Deckenpaneele oder Parkett. Solche Bau- und Renovierungsabfälle können Sie bei einem regionalen Entsorgungsunternehmen anliefern, eine Auflistung finden Sie hier. Auch Elektrogeräte, mit Schadstoffen verunreinigte Gegenstände oder Säcke und Kartons mit Kleinteilen sind von der Abfuhr ausgenommen.

Bei Unklarheiten informieren Sie sich bitte in unserem Abfall-ABC oder telefonisch bei unserer Abfallberatung unter der 0621 / 5909 - 5180.


Hecken- und Grünschnittabfuhr

Die Sammlung erfolgt saisonal zu den im Abfallkalender aufgeführten Sammelterminen. (s. "Hecken- und Baumschnitt" bzw. "H+B") 

  • Maximale Bereitstellungsmenge: 2 m³ pro Haushalt und Abfuhr
  • Zweige dürfen nicht länger als 1,50 m sein und müssen mit einer verrottbaren Schnur (bitte nicht mit Draht!) gebündelt bereitgestellt werden.
  • Schüttgut, wie z.B. Laub und Rasenschnitt, wird nur in festen Schüttbehältern (Kartons, Eimer, Bütten, Spiraltaschen) mitgenommen. In Säcken bereitgestelltes Material bleibt grundsätzlich stehen.

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Die kleine Abfallfibel zum Herunterladen!

Mit der bewährten Broschüre „Die kleine Abfallfibel“ bietet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft allen interessierten Kreisbürgern, insbesondere den Neubürgern, einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Entsorgungsmöglichkeiten im Rhein-Pfalz-Kreis. Von "An- und Ummeldung" über "Behälterarten" und "Entsorgungswege" bis hin zum "Abfall-ABC" findet sich auf 41 Seiten das Wichtigste zum Thema Abfallentsorgung im Rhein-Pfalz-Kreis.

Abfall-Fibel (pdf)


Bauschuttannahme auf den Wertstoffhöfen

Der auf den Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis erfasste Bauschutt wird zur Herstellung von Recycling-Schotter eingesetzt. Aus diesem Grund dürfen in die Bauschutt-Container der Wertstoffhöfe ausschließlich verwertbare mineralische Bauabfälle gegeben werden!

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Der Tausch- und Verschenkmarkt

Der alte Tisch, zu schade für den Müll? Was für den einen nutzlos ist und weggeworfen werden soll, kann ein anderer vielleicht noch gebrauchen. Oft weiß aber der eine leider nichts vom anderen. Das ändern wir mit unserem neuen Verschenkmarkt.

Verschenkmarkt (extern)


Abfallgebühren werden zum 1. April fällig

Die Abfallgebühren werden in zwei Raten jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober fällig. Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten die zu den Fälligkeitsterminen anstehenden Überweisungen nicht versäumen.

Überweisung
Die erste Rate wird zum 1. April fällig und sollte rechtzeitig überwiesen werden. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung die auf dem Bescheid angegebene IBAN-Nummer. Als Verwendungszweck ist die auf dem Bescheid vermerkte Objektnummer einzutragen.

Bequem und sicher: Das Lastschrifteinzugsverfahren
Gebührenpflichtigen, die dem EBA ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die Raten automatisch zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht, Guthaben werden zeitnah erstattet. Das Einzugsverfahren hilft somit durch Versäumnis entstehende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Zudem bleibt der Gang zur Bank erspart.

Das SEPA-Lastschriftmandat kann dem EBA jederzeit schriftlich erteilt werden. Nutzen Sie hierzu bitte unser SEPA-Lastschriftformular (pdf) (auch als Anlage bei Ihren Gebührenbescheiden). Für Fragen zum Bankeinzug stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 0621 / 5909 - 5191 und - 5190 gerne zur Verfügung.

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