Aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gelten für Anwohner des Naherholungs-gebiets "Blaue Adria" in Altrip gesonderte Abfuhr- und Gebührenregelungen. Die Grund-stücke werden in der Regel über rote 40-Liter-Abfallsäcke mit der Aufschrift "Abfallsack für Restabfälle" entsorgt. Eine Behälterabfuhr wird in bestimmten Teilen dieses Sondergebiets durchgeführt.
Hauptwohnsitze "Blaue Adria":
Für Bewohner ständig bewohnter Grundstücke (sog. "Hauptwohnsitzler") gilt folgende Gebührentabelle. Ihnen wird zum Jahresbeginn ein nach der individuellen Haushaltsgröße bemessenes Sack-Kontingent ausgehändigt.
| | Variante 1: Restabfall
| Variante 3: Eigenkompostierung |
| Personenanzahl | Anzahl 40L-Säcke | Grundgebühr [Euro] | Anzahl 40L-Säcke | Grundgebühr [Euro] |
1
| 8 | 51,60 | 4 | 42,60
|
| 2 | 16 | 69,00 | 8 | 51,60
|
| 3 | 24 | 85,80 | 12 | 59,40
|
| 4 | 24 | 85,80
| 12 | 59,40
|
| 5 | 32 | 138,80
| 16 | 69,00
|
| 6 | 36 | 145,20
| 24 | 85,80
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| 7 | 48 | 150,60
| 24 | 85,80
|
| Die Gebühr für jeden zusätzlichen Abfallsack beträgt 2,20 Euro. |
Nebenwohnsitze "Blaue Adria":
Bewohner von nur zeitweilig bewohnten Grundstücken bzw. Parzellen (sogen. "Neben-wohnsitzler") zahlen eine pauschale Jahresgrundgebühr von 30,60 Euro je Pazelle. Hierin ist kein Sack-Kontingent enthalten. Zur Restabfallentsorgung sind nach persönlichem Bedarf rote 40-Liter-Abfallsäcke mit der Aufschrift "Abfallsack für Restabfälle" zu erwerben. Die Gebühr pro 40L-Abfallsack beträgt 2,20 Euro. Diese Säcke sind auf dem "Abfallhof Karfenzug" in einem dafür aufgestellten Container zu entsorgen.