Behältermindestgrößen

Abhängig von der Haushaltsgröße (Personenanzahl) sowie von der gewählten Entsorgungsvariante (1-3) hat jeder Haushalt eine in der Satzung festgelegte Behältermindestgröße ("Mindestvorhaltevolumen") zu nutzen. Diese Behältermindestgröße kann über die nachfolgende Tabelle ermittelt werden. Hiervon abweichende größere Behälter können jederzeit gewählt werden, kleinere Behälter jedoch nicht.

(Übersicht gültig ab 01.01.2012)

Haushalts-
größe
 Variante 1:
Restabfall
Variante 2:
Restabfall und Bioabfall
Variante 3:
Eigenkompostierer

Personen-
anzahl

Behältergröße
in Liter
Restabfall
In der GG
enthaltene
Leerungen
Behältergröße
in Liter
Restabfall
In der GG
enthaltene
Leerungen
Behältergröße
in Liter
Bioabfall
In der GG
enthaltene
Leerungen
Behältergröße
in Liter
Restabfall
In der GG
enthaltene
Leerungen
 1 408
 404
40
4
 40 4
 2 808
 408
 408
408
 3 1208
 608
408
 608
 4 1208
 608
608
 608
 5 80+80 (160)
 8 pro
Behälter
 808
808
 808
 6 60+120 (180)
 8 pro
Behälter
 1208
608
 1208
7  2408
 1208
808
1208

GG = Jahresgrundgebühr

In Mehrfamilienhäusern gibt es die Möglichkeit, Gemeinschaftsgefäße zu nutzen. Die Mindestgröße des von einer Hausgemeinschaft zu nutzenden Behältervolumens wird gesondert ermittelt. Bitte sprechen Sie hierüber mit dem für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter des Eigenbtriebs Abfallwirtschaft.

 

 
 
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