ElektroaltgeräteentsorgungSeit dem Inkrafttreten des Elektrogerätegesetzes (ElektroG) im Jahr 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht mehr zusammen mit den Restabfällen (schwarze Tonne) entsorgt werden. Alle Verbraucher sind verpflichtet, ihre Altgeräte getrennt über kommunale Sammelsysteme zu entsorgen. Das gilt für alle haushaltsüblichen Elektrogeräte sowie für alle Arten an Gasentladungslampen (z.B. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen). Im Rhein-Pfalz-Kreis erfolgt die kostenlose Entsorgung der Altgeräte in haushaltsüblicher Art und Menge über folgende Entsorgungswege. Die Elektrogeräte werden in fünf Geräte-gruppen unterschieden und getrennt erfasst:
Auch haushaltsübliche Elektrogeräte aus gewerblicher Herkunft werden kostenfrei angenommen. Dies beschränkt sich allerdings nur auf Geräte in haushaltsüblicher Menge. Gewerbliche Anlieferungen ab einer Menge von 5 Großgeräten müssen zuvor mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter 0621/5909-518 abgestimmt werden. | Unsere Anschrift Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Kreishaus Europaplatz 5 67063 Ludwigshafen Tel. 0621-5909-555 Fax 0621-5909-623 Sprechzeiten Service-Center
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