Grünabfälle privater Herkunft können Sie im Rhein-Pfalz-Kreis im Rahmen der kostenlosen Grünabfallentsorgung über die Hecken- und Baumschnittsammlung oder die Wertstoffhöfe einer Verwertung zuführen. Über diese Systeme können ausschließlich haushaltsübliche Kleinmengen (s.u.) erfasst werden.
Darüber hinausgehende größere Grünabfallmengen, besondere Grünabfälle sowie Grünabfälle aus gewerblicher Herkunft (z.B. Vereine) müssen über die kostenpflichtige Grünabfall-entsorgung entsorgt werden.
Kostenlose Grünabfallentsorgung:
| Was | Angenommen werden haushaltsübliche Kleinmengen von z.B. Zimmer- und Balkonpflanzen, Laub, Hecken-, Baum- und Rasenschnitt, welche im Rahmen der persönlichen Haushaltsführung anfallen.
Nicht angenommen werden: Baumwurzeln, Küchenabfälle, Obst, Gemüse, Kleintierstreu, Späne, Steine, Erde, Äste sowie Stämme von über 10 cm Durchmesser. |
| | Bringsystem | Holsystem |
| Wo | Auf den Wertstoffhöfen des Rhein-Pfalz-Kreises. | Hecken- und Baumschnittsammlung am Gehwegrand. |
| Wann | Ganzjährig zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten. | Saisonal zu den im Abfallkalender aufgeführten Sammelterminen. (s. "Hecken- und Baumschnitt" bzw. "H+B") |
| Wieviel | Anliefermenge: maximal 1 m³ pro Woche | Bereitstellungsmenge: maximal 2 m³ pro Haushalt |
| Wie | Nicht verrottbare Transportgefäße, wie z.B. Plastiksäcke, dürfen nicht mit in die Grünschnittcontainer gegeben werden. | Zweige dürfen nicht länger als 1,50 m sein und müssen mit einer verrottbaren Schnur (bitte nicht mit Draht!) gebündelt bereitgestellt werden. Äste werden nur bis zu einem Durchmesser von 10 cm mitgenommen. Schüttgut, wie z.B. Laub und Rasenschnitt, wird nur in festen Schüttbehältern (Kartons, Eimer, Bütten) mitgenommen. In Säcken bereitgestelltes Material bleibt grundsätzlich stehen. |