Kleinmengenregelung
An den Wertstoffhöfen werden Wertstoffe aus Privathaushalten des Rhein-Pfalz-Kreises in haushaltsüblichen Kleinmengen angenommen. Größere als die im Folgenden angegebenen Wertstoffmengen sowie andersartige Wertstoffe können auf den Wertstoffhöfen nicht angenommen werden und sind kostenpflichtig über private Unter-nehmen zu entsorgen. Die Anlieferung zulässiger Wertstoffkleinmengen auf den Wertstoffhöfen ist grundsätzlich kostenfrei.
Nutzen nach Regeln
Das Betreten und die Nutzung der Wertstoffhöfe ist nur während der regulären Öffnungs-zeiten gestattet. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist hierbei Folge zu leisten. Abfälle aus gewerblicher Herkunft werden (mit Ausnahme von haushaltsüblichen Elektroaltgeräten) nicht angenommen. Auf allen Wertstoffhöfen des Rhein-Pfalz-Kreises werden grundsätzlich keine Kühlgeräte und kein Altholz angenommen. Das Abstellen von Abfällen aller Art im Umfeld der Wertstoffhöfe ist verboten und wird mit Bußgeldern geahndet.
Nicht alles hat Wert
Damit die auf den Wertstoffhöfen erfassten Wertstoffe auch wirklich verwertet werden können, dürfen sie keine Störstoffe enthalten. Bitte beachten Sie daher die Annahmeliste des entsprechenden Wertstoffhofes oder fragen Sie im Zweifelsfalle das Aufsichtspersonal.