Informationen zu den Anliefergebühren der Kreisbauschuttdeponie Schifferstadt

An der Kreisbauschuttdeponie Schifferstadt können unbelastete mineralische Bauabfälle (keine asbesthaltigen Baustoffe, kein teerhaltiger Straßenaufbruch) gebührenpflichtig angeliefert werden. Zusätzlich werden auch Gipsbaustoffe sowie Altreifen gegen eine Gebühr angenommen. Öffnungszeiten sowie weitere Informationen finden Sie in der Übersicht Kreisbauschuttdeponie.

Gebührenverzeichnis/Bauschuttgebühren für Privatanlieferungen*

ArtikelBezeichnung
EAK-Nr.
Euro/t
1Aushub  
1.1Reiner Sand, reiner Mutterboden200202 Boden und Steine
6,20
1.2Anderer Aushub ohne Lehm
200202 Boden und Steine
8,00
1.3Lehmiger Aushub
200202 Boden und Steine
28,00
2Bauschutt
  
2.1Beton, Ziegel, Backsteine, Natursteine
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik
7,00
2.2Gemischter Bauschutt mit Erdaushub
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik

9,50

2.3Straßenaufbruch170302 Bitumengemische (teerfrei) 17,00
2.4Gemischter Bauschutt mit Leichtbaustoffen (z.B. Gasbeton, Bims)
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik 20,00
2.5Bauschutt mit Überlänge
(größer 70cm Kantenlänge)
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik 23,00
2.6Gemischter Bauschutt mit Lehm
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik  28,00
2.7Mörtel und Putz
170802 Baustoffe auf Gipsbasis
36,00
2.8Bauschutt mit auslesbaren Störstoffen
(z.B. Holz, Papier, Styropor jedoch kein Eternit)
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik  56,00
 2.9Gips170802 Baustoffe auf Gipsbasis
 62,00
3-8Sonstiges
  
3Pkw-Altreifen bis 80 cm Ø / Motorradreifen
(mit oder ohne Felgen)
 Stückpreis  2,60
4Lkw-Altreifen bis 130 cm Ø Stückpreis 15,00
5Traktor-Altreifen größer 130 cm Ø Stückpreis 26,00
6Wiegegebühr
(bei Wiegung ohne Anlieferung)
 pro Wiegung
5,00
7Erdaushubzwischenlagerung
(max. 12 Monate)
  2,50
8Aufladen von abgewiesenem Material
 15,00

 * = Entgelte für gewerbliche Anlieferer werden gemäß Preisliste (Aushang) der Fa. Zeller (06234-94740) erhoben.

Die Einstufung des angelieferten Materials erfolgt durch den Deponiewart. Dem Deponiepersonal ist grundsätzlich Folge zu leisten. Bei Rechnungsstellung (Unbarzahlung) wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro pro Bescheid fällig.