Informationen zu den Gewerbeabfallgebühren

Die im Rhein-Pfalz-Kreis zu entrichtenden Abfallgebühren gliedern sich in eine Jahresgrundgebühr und eine verbrauchsabhängige Zusatzgebühr.

Die von den Gewerbetreibenden zu zahlende Jahresgrundgebühr für Kleinbehälter (60-1.100 Liter) richtet sich nach der Größe des genutzten Restabfallgefäßes und beinhaltet 12 Leerungen je Behälter und Kalenderjahr. Die Grundgebühr ist eine Mindestgebühr. Nicht in Anspruch genommene Freileerungen (Anzahl <12) werden nicht erstattet. Die Gewerbeabfallgebühren decken ausschließlich die Nutzung der Restabfallbehälter ab. Sonderleistungen, wie z.B. die Sperrmüllabfuhr, die Grünschnittsammlung sowie die Nutzung der Wertstoffhöfe können von gewerblichen Nutzern nicht in Anspruch genommen werden.

Die Zusatzgebühr für Kleinbehälter berücksichtigt darüber hinaus das individuelle Leerungsverhalten des Nutzers. Unter Einsatz eines elektronischen Erkennungssystems wird die Anzahl der Behälterleerungen automatisch erfasst und zur Berechnung der Zusatzgebühr verwendet. Die Zusatzgebühr wird für die 13. und jede weitere Behälterleerung im Kalenderjahr fällig. Im Rhein-Pfalz-Kreis gilt somit das Verursacherprinzip: „Wer Abfälle vermeidet, trennt oder verwertet, kann Gebühren sparen. Wer viel Abfall produziert, der zahlt entsprechend höhere Gebühren.“  

Behältergebühren für andere Herkunftsbereiche
(z.B. Gewerbetreibende, Vereine, öffentliche Einrichtungen)
Alle Grundstücke im Rhein-Pfalz-Kreis, auf denen gewerbliche Abfälle anfallen, sind mit mindestens einem 60-Liter-Restabfallgefäß an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen.

Die Grundgebühr für Kleinbehälter (60-1.100 Liter) enthält 12 Freileerungen pro Jahr. Die Zusatzgebühr bemisst sich an der Anzahl der Behälterleerungen und wird ab der 13. Leerung im Jahr für jede weitere Leerung fällig.

Kleinbehälter
[Liter]

 Grundgebühr
[Euro/a]
(inkl. 12 Leerungen)

 Zusatzgebühr
[Euro/Leerung]

 60

 51,60

 1,80 

 80

 58,80

 2,40

 120

 73,20

 3,60

 240

 117,60

 7,20

 1.100

 447,60

 32,80

   
Die Grundgebühr für Großbehälter (3-10 m³) enthält keine Freileerungen. Die Zusatzgebühr bemisst sich an der Anzahl der Behälterleerungen und am Gewicht der entsorgten Abfälle.

Großbehälter
[m³]

Grundgebühr
[Euro/a]
(keine Freileerungen)

Zusatzgebühr 1
[Euro/Leerung]

Zusatzgebühr 2
[Euro/t]

 3

 219,00

 38,50

 151,50

 5

 273,70

 38,50

 151,50

 10

 389,30

 76,20

 151,50

    
Pressbehälter (Großbehälter mit hydraulischer Kammerpresse) müssen vom Abfallerzeuger erworben bzw. von privaten Dritten gemietet werden. Die Abfuhr wird über den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft organisiert. Es fällt keine Grundgebühr an. Die Zusatzgebühr bemisst sich an der Anzahl der Behälterleerungen und am Gewicht der entsorgten Abfälle.

Pressbehälter
[m³]

Grundgebühr
[Euro/a]

Zusatzgebühr 1
[Euro/Leerung]

Zusatzgebühr 2
[Euro/t]

 bis 20

-

 91,40

 151,50