Entsorgungsvarianten
Alle Haushalte im Rhein-Pfalz-Kreis sind grundsätzlich an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Hierzu werden jedem Haushalt ein Restabfallgefäß und auf Wunsch eine Biotonne zur Nutzung bereitgestellt. Es stehen drei Entsorgungsvarianten zur Auswahl:
Variante 1 - "Restabfall"
Bei Wahl der Variante 1 wird dem Haushalt ein Restabfallgefäß zur Verfügung gestellt. Über diesen Behälter kann er alle Hausabfälle (gemischte Restabfälle) mit Ausnahme von Wertstoffen (-> Wertstoffsammlung) und Sonderabfällen (-> Schadstoffsammlung) entsorgen.
Variante 2 - "Restabfall mit Biotonne"
Bei Wahl der Variante 2 wird angenommen, dass im Jahresmittel etwa die Hälfte der im Haushalt anfallenden Abfälle aus kompostierbaren Küchen- und Gartenabfällen bestehen. Dem Haushalt wird zur Trennung der kompostierbaren Abfälle eine Biotonne und ein entsprechend kleinerer Restabfallbehälter zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Biotonne ist sowohl in der Grundgebühr als auch in der Zusatzgebühr günstiger als die der Restabfalltonne. Bei sorgfältiger Trennung der Bioabfälle über die Biotonne kann sich die Variante 2, insbesondere für Haushalte in denen größere Bioabfallmengen anfallen, günstiger als Variante 1 erweisen. Die Bioabfälle werden in einer Kompostierungsanlage zu Biokompost verarbeitet.
Variante 3 - "Restabfall bei Eigenkompostierung"
Werden auf dem Wohngrundstück die im Haushalt anfallenden Bioabfälle selber kompostiert und verwertet, so kann dieser Haushalt die Variante 3 wählen. Hierbei darf der Haushalt einen kleineren Restabfallbehälter nutzen, da alle kompostierbaren Bioabfälle vom ihm selber verwertet werden ("Eigenkompostierer"). Durch das kleinere Behältervolumen fallen entsprechend niedrigere Gebühren an.
Durch die Trennung von Altpapier, Leichtverpackungen und Altglas über die kostenlosen Wertstoffsäcke, können bei allen drei Varianten grundsätzlich Zusatzleerungen und somit Abfallgebühren eingespart werden.


