Gebühren Sondergebiete
Aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gelten für Anwohner des Naherholungsgebiets "Blaue Adria" in Altrip gesonderte Abfuhr- und Gebührenregelungen. Die Grundstücke werden ausschließlich über rote 40-Liter-Abfallsäcke mit der Aufschrift "Abfallsack für Restabfälle" entsorgt. Eine Behälterabfuhr wird in diesem Sondergebiet nicht durchgeführt.
Hauptwohnsitze "Blaue Adria":
Für Bewohner ständig bewohnter Grundstücke (sog. "Hauptwohnsitzler") gilt folgende Gebührentabelle. Ihnen wird zum Jahresbeginn ein nach der individuellen Haushaltsgröße bemessenes Sack-Kontingent ausgehändigt.
| Variante 1: Restabfall | Variante 3: Eigenkompostierung | |||
Personenanzahl | Anzahl | Grundgebühr | Anzahl | Grundgebühr |
| 1 | 12 | 75,60 | 6 | 60,00 |
| 2 | 24 | 106,80 | 12 | 75,60 |
| 3 | 36 | 139,20 | 18 | 91,20 |
| 4 | 36 | 139,20 | 18 | 91,20 |
| 5 | 48 | 213,60 | 24 | 106,80 |
| 6 | 54 | 230,40 | 36 | 139,20 |
| 7 | 72 | 235,20 | 36 | 139,20 |
| Die Gebühr für jeden zusätzlichen Abfallsack beträgt 2,70 Euro. | ||||
Nebenwohnsitze "Blaue Adria":
Bewohner von nur zeitweilig bewohnten Grundstücken bzw. Parzellen (sogen. "Nebenwohnsitzler") zahlen eine pauschale Jahresgrundgebühr von 40,80 Euro je Pazelle. Hierin ist kein Sack-Kontingent enthalten. Zur Restabfallentsorgung sind nach persönlichem Bedarf rote 40-Liter-Abfallsäcke mit der Aufschrift "Abfallsack für Restabfälle" zu erwerben. Die Gebühr pro 40L-Abfallsack beträgt 2,70 Euro. Diese Säcke sind auf dem "Abfallhof Karfenzug" in einem dafür aufgestellten Container zu entsorgen.


