Anmeldung zur Abfallentsorgung für Gewerbeobjekte


Alle "gewerblich" genutzten Objekte (Gewerbebetriebe, Arztpraxen, Kanzleien, Gastronomiebetriebe, Vereinsheime u.ä.) im Rhein-Pfalz-Kreis sind grundsätzlich zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung verpflichtet. Zur Entsorgung der auf dem Gewerbegrundstück anfallenden Restabfälle (Abfälle zur Beseitigung) ist mindestens ein 60-Liter-Restabfall­behälter vorzuhalten. 

Bitte füllen Sie unser Anmeldeformular vollständig aus und teilen uns darin mit, welche Behältergröße Sie nutzen möchten. Zur Anmeldung über unsere Internetseite klicken Sie bitte auf Online-Gewerbeanmeldung, füllen Sie das Online-Formular aus und klicken nach Angabe Ihrer Kontaktdaten am unteren Seitenende auf den Button "absenden".