Elektroaltgeräteentsorgung

Mit der Umsetzung des Elektrogerätegesetzes (ElektroG) dürfen alte Elektrogeräte seit dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (schwarze Tonne) entsorgt werden, sondern müssen vom Verbraucher über kommunale Sammelsysteme getrennt entsorgt werden. Das gilt für alle haushaltsüblichen Elektrogeräte sowie für alle Arten an Gasentladungslampen (z.B. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen).

Im Rhein-Pfalz-Kreis erfolgt die kostenfreie Entsorgung der Altgeräte in haushaltsüblicher Art und Menge über folgende Entsorgungswege. Hierbei werden die Elektrogeräte in 5 Gerätegruppen unterschieden und getrennt erfasst:

Haushaltsgroßgeräte
Waschmaschinewie z.B. Wasch- und Spülmaschinen, Herde und Trockner können über die Sperrmüllabfuhr entsorgt oder eigenhändig zu den Wertstoffhöfen gebracht werden.
 
Haushaltskleingeräte
Staubsaugerwie z.B. Staubsauger, Kaffeemaschinen, Toaster und elektrische Spielzeuge werden kostenlos an den Wertstoffhöfen angenommen.
 
Bildschirmgeräte sowie Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Unterhaltungselektronik
Bildschirmgerätwie z.B. Fernseher, Computer, Telefone und Drucker werden ebenfalls kostenfrei an den Wertstoffhöfen angenommen.
 
Kühlgeräte (sowie Klimageräte und Ölradiatoren)
Kühlschrankwerden nach vorheriger Anmeldung im Rahmen unserer Kühlgerätesammlung kostenlos am Gehwegrand abgeholt.
 
Gasentladungslampen
Energiesparlampewie z.B. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden am Schadstoffmobil kostenlos entgegengenommen. Ab Januar 2009 können Gasentladungslampen auch auf fast allen Wertstoffhöfen in Kleinmengen bis zu 10 Stück pro Woche kostenfrei abgegeben werden.

Auch Altgeräte aus gewerblicher Herkunft werden kostenfrei angenommen. Dies beschränkt sich allerdings nur auf Geräte in haushaltsüblicher Art und Menge. Gewerbliche Anlieferungen ab einer Menge von 5 Großgeräten müssen zuvor mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter 0621/5909-345 abgestimmt werden. Haushaltsuntypische Geräte, wie z.B. Kühltheken, Großkopierer oder Produktionsmaschinen, werden von den kommunalen Sammelsystemen nicht abgenommen. Diese ausschließlich für gewerbliche Zwecke hergestellten Geräte sind auch weiterhin über private Entsorgungsfirmen zu entsorgen.