Elektroaltgeräteentsorgung
Mit der Umsetzung des Elektrogerätegesetzes (ElektroG) dürfen alte Elektrogeräte seit dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (schwarze Tonne) entsorgt werden, sondern müssen vom Verbraucher über kommunale Sammelsysteme getrennt entsorgt werden. Das gilt für alle haushaltsüblichen Elektrogeräte sowie für alle Arten an Gasentladungslampen (z.B. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen).
Im Rhein-Pfalz-Kreis erfolgt die kostenfreie Entsorgung der Altgeräte in haushaltsüblicher Art und Menge über folgende Entsorgungswege. Hierbei werden die Elektrogeräte in 5 Gerätegruppen unterschieden und getrennt erfasst:
| Haushaltsgroßgeräte |
| Haushaltskleingeräte |
| Bildschirmgeräte sowie Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Unterhaltungselektronik |
| Kühlgeräte (sowie Klimageräte und Ölradiatoren) |
| Gasentladungslampen |
Auch Altgeräte aus gewerblicher Herkunft werden kostenfrei angenommen. Dies beschränkt sich allerdings nur auf Geräte in haushaltsüblicher Art und Menge. Gewerbliche Anlieferungen ab einer Menge von 5 Großgeräten müssen zuvor mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter 0621/5909-345 abgestimmt werden. Haushaltsuntypische Geräte, wie z.B. Kühltheken, Großkopierer oder Produktionsmaschinen, werden von den kommunalen Sammelsystemen nicht abgenommen. Diese ausschließlich für gewerbliche Zwecke hergestellten Geräte sind auch weiterhin über private Entsorgungsfirmen zu entsorgen.


