Informationen zur Restabfallentsorgung
| Um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung aller Siedlungsabfälle sicherzustellen, sind grundsätzlich alle Haushalte sowie Gewerbebetriebe durch Bereitstellung und Nutzung mindestens eines Restabfallbehälters an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. | |
Was | Zu den Restabfällen gehören alle haushaltsüblichen Abfälle, welche nach Abtrennung von Wert- und Schadstoffen (Verpackungen, Altpapier, Sonderabfälle) übrig bleiben. |
Worin | Behälter: Es stehen Restabfallbehälter mit dem Volumen 40-, 60-, 80-, 120-, 240- und 1.100 Liter zur Verfügung. Für Gewerbebetriebe liegt das zu nutzende Mindestbehältervolumen bei 60 Liter. Für Haushalte ist das Mindestbehältervolumen abhängig von der Haushaltsgröße und der gewählten Entsorgungsvariante. Zusatzabfallsäcke: |
Wann | Das Abfuhrfahrzeug für Restabfälle fährt alle Grundstücke im 14-tägigen Rhythmus an. Die genauen Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallkalender. Bei Leerungswunsch müssen die Abfallbehälter bzw. Zusatzabfallsäcke am Abfuhrtag spätestens ab 6:00 Uhr zur Leerung bereitstehen. Nur rechtzeitig und eindeutig bereitgestellte Behälter werden vom Abfuhrfahrzeug geleert. |
Wie | Die Restabfälle müssen am Leerungstag locker und schüttbar im Behälter bereitstehen. Ein Verdichten der Abfälle im Behälter ist zu vermeiden. Der Behälterdeckel muss geschlossen sein. Überfüllte (d.h. überquellende bzw. zu schwere) Behälter können nicht geleert werden. |
Wo | Bei Leerungswunsch hat die Bereitstellung von Behältern bzw. Zusatzabfallsäcken grundsätzlich im öffentlichen Verkehrsraum, optimalerweise am Gehwegrand, zu erfolgen. Der Müllwerker muss durch die Art der Bereitstellung eindeutig erkennen können, ob eine Leerung gewünscht ist oder nicht. |
| Wurde ein rechtzeitig und eindeutig bereitgestellter Behälter nicht geleert, so reklamieren Sie dies bitte möglichst zeitnah am Folgetag (nächster Werktag) beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter 0621 / 59 09-351 oder –555 bzw. per Online-Abfuhrreklamation. |



