Informationen zur Sperrmüllabfuhr

Grafik: Alter SesselSperrige Abfälle werden im Rhein-Pfalz-Kreis "auf Abruf" am Wohngrundstück abgeholt. Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, bis zu 6 m³ Sperrmüll pro Kalenderjahr kostenfrei zu entsorgen. Dieses Jahreskontingent kann nach Bedarf entweder in zwei Abfuhren zu je maximal 3 m³ aufgeteilt oder durch eine einzige Abfuhr von bis zu 6 m³ in Anspruch genommen werden.

Für darüber hinausgehende Sperrmüllmengen (>6 m³ pro Jahr) wird eine Gebühr von 42,70 Euro pro angefangene 3 m³ berechnet. Nicht in Anspruch genommene Sperrmüllkontingente verfallen am Jahresende. Gewerbebetriebe können keine Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen. 

Gut erhaltene Möbelstücke können zudem kostenlos in unserer Sperrmüllbörse inseriert werden.

Was

Zum Sperrmüll gehören haushaltsübliche Gegenstände des beweglichen Inventars (haushaltsübliche Möbelstücke), die sich selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht im Restabfallbehälter bzw. Zusatzabfallsack unterbringen lassen. Hierzu zählen:

  1. Metallschrott (z.B. Wasch- und Spülmaschinen, Herde, Trockner, Fahrräder, Metallmöbel)
  2. Möbelholz (z.B. Schränke, Tische, Stühle, Betten, Bilderrahmen, Regale)
  3. Restsperrmüll (z.B. Matratzen, Polstermöbel, Teppiche, Koffer, Spiegel, Vitrinen)

Nicht zum Sperrmüll gehören Gegenstände, welche ehemals bauliche Bestandteile bzw. Erweiterungen eines Gebäudes oder Grundstücks waren (z.B. Dämm- und Ausbaumaterial, Türen, Fenster, Sanitäreinrichtungen, Rohre, Zäune, Pergolen, Tore, Markisen, Roll- und Fensterläden, Wandpaneele, Parkett usw.). Diese sogenannten "Bau- und Renovierungsabfälle" sind in Eigenregie über private Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. Regionale Unternehmen nennen wir Ihnen gerne unter 0621 / 59 09 -555.
Ausgenommen von der Sperrmüllabfuhr sind des weiteren:

Wann

Die Sperrmüllabfuhr können Sie telefonisch unter 0621 / 59 09 -555 bei uns beauftragen und bekommen direkt einen Abfuhrtermin von uns genannt, welcher in der Regel bis zu 4 Wochen später stattfindet. Eine schriftliche Beantragung per Post oder Online-Sperrmüllanmeldung ist ebenfalls möglich. Achtung: Für Großwohnanlagen gelten festgelegte Sperrmülltermine. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung oder rufen Sie uns unter 0621 / 59 09 -349 an. 

Wo

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt grundsätzlich am bei uns gemeldeten Wohngrundstück. Die sperrigen Abfälle müssen am Abfuhrtag spätestens um 6:00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum, optimalerweise am Gehwegrand, bereitstehen und werden am gleichen Tag von drei Fahrzeugen abgeholt.

Wie

Die Sperrabfälle sollten in die drei Fraktionen "Metallschrott", "Möbelholz" und "Restsperrmüll" vorsortiert und nebeneinander bereitgestellt werden.

Wurde der Sperrmüll am von uns mitgeteilten Abfuhrtag nicht abgeholt, so reklamieren Sie dies bitte möglichst zeitnah am Folgetag (nächster Werktag, außer samstags) beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter 0621 / 59 09 -349 oder -555 bzw. per Online-Abfuhrreklamation.