Informationen zur Sperrmüllabfuhr
Sperrige Abfälle werden im Rhein-Pfalz-Kreis "auf Abruf" am Wohngrundstück abgeholt. Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, bis zu 6 m³ Sperrmüll pro Kalenderjahr kostenfrei zu entsorgen. Dieses Jahreskontingent kann nach Bedarf entweder in zwei Abfuhren zu je maximal 3 m³ aufgeteilt oder durch eine einzige Abfuhr von bis zu 6 m³ in Anspruch genommen werden.
Für darüber hinausgehende Sperrmüllmengen (>6 m³ pro Jahr) wird eine Gebühr von 42,70 Euro pro angefangene 3 m³ berechnet. Nicht in Anspruch genommene Sperrmüllkontingente verfallen am Jahresende. Gewerbebetriebe können keine Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen.
Gut erhaltene Möbelstücke können zudem kostenlos in unserer Sperrmüllbörse inseriert werden.Was | Zum Sperrmüll gehören haushaltsübliche Gegenstände des beweglichen Inventars (haushaltsübliche Möbelstücke), die sich selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht im Restabfallbehälter bzw. Zusatzabfallsack unterbringen lassen. Hierzu zählen:
Nicht zum Sperrmüll gehören Gegenstände, welche ehemals bauliche Bestandteile bzw. Erweiterungen eines Gebäudes oder Grundstücks waren (z.B. Dämm- und Ausbaumaterial, Türen, Fenster, Sanitäreinrichtungen, Rohre, Zäune, Pergolen, Tore, Markisen, Roll- und Fensterläden, Wandpaneele, Parkett usw.). Diese sogenannten "Bau- und Renovierungsabfälle" sind in Eigenregie über private Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. Regionale Unternehmen nennen wir Ihnen gerne unter 0621 / 59 09 -555.
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Wann | Die Sperrmüllabfuhr können Sie telefonisch unter 0621 / 59 09 -555 bei uns beauftragen und bekommen direkt einen Abfuhrtermin von uns genannt, welcher in der Regel bis zu 4 Wochen später stattfindet. Eine schriftliche Beantragung per Post oder Online-Sperrmüllanmeldung ist ebenfalls möglich. Achtung: Für Großwohnanlagen gelten festgelegte Sperrmülltermine. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung oder rufen Sie uns unter 0621 / 59 09 -349 an. |
Wo | Die Sperrmüllabfuhr erfolgt grundsätzlich am bei uns gemeldeten Wohngrundstück. Die sperrigen Abfälle müssen am Abfuhrtag spätestens um 6:00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum, optimalerweise am Gehwegrand, bereitstehen und werden am gleichen Tag von drei Fahrzeugen abgeholt. |
Wie | Die Sperrabfälle sollten in die drei Fraktionen "Metallschrott", "Möbelholz" und "Restsperrmüll" vorsortiert und nebeneinander bereitgestellt werden. |
| Wurde der Sperrmüll am von uns mitgeteilten Abfuhrtag nicht abgeholt, so reklamieren Sie dies bitte möglichst zeitnah am Folgetag (nächster Werktag, außer samstags) beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter 0621 / 59 09 -349 oder -555 bzw. per Online-Abfuhrreklamation. |


