Informationen zu den Wertstoffhöfen
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises ein flächendeckendes Netz von 16 Wertstoffhöfen. Die Konzeption unserer Wertstoffhöfe (WSH) beruht auf der Zielsetzung, eine wohnortnahe Anlieferung von bestimmten, verwertbaren Abfällen zu ermöglichen, die in fast jedem Privathaushalt in begrenztem Umfang anfallen können.
Kleinmengenregelung
An den Wertstoffhöfen werden nur Wertstoffe aus Privathaushalten des Rhein-Pfalz-Kreises in haushaltsüblichen Kleinmengen angenommen. Größere als die im Folgenden angegebenen Wertstoffmengen sowie andersartige Wertstoffe können auf den Wertstoffhöfen nicht angenommen werden und müssen kostenpflichtig über private Unternehmen entsorgt werden.
Nutzen nach Regeln
Das Betreten und die Nutzung der Wertstoffhöfe ist nur während der regulären Öffnungszeiten gestattet. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist hierbei Folge zu leisten. Abfälle aus gewerblicher Herkunft werden (mit Ausnahme von Elektroaltgeräten) grundsätzlich nicht angenommen. Auf allen Wertstoffhöfen werden grundsätzlich keine Kühlgeräte und kein Altholz angenommen. Das Abstellen von Abfällen aller Art im Umfeld der Wertstoffhöfe ist verboten und wird mit Bußgeldern geahndet.
Nicht alles hat Wert
Damit die auf den Wertstoffhöfen erfassten Wertstoffe auch wirklich verwertet werden können, dürfen sie keine Störstoffe enthalten. Bitte beachten Sie daher folgende Auflistung oder fragen Sie im Zweifelsfalle das Aufsichtspersonal.
Anlieferbare Wertstoffe:
| Verwertbarer mineralischer Bauschutt | |
| Beispiele | Beton, Ziegel, Backsteine, Natursteine, Sanitärkeramik, Porzellan und Steingut |
| Menge | Kleinmengen bis max. einer Kofferraumladung (ca. 300 Liter) pro Woche (WSH Schifferstadt: max. 500 kg/Woche) |
| Keine Annahme | Glas, Holz, Kunststoffe, Papier(säcke), pulverförmige Baustoffe (z.B. Zement/Gips), Straßenaufbruch (Asphalt), Gipsstein, Rigips, Asbestbaustoffe (Eternit), Erdaushub, Dämmstoffe, ausgehärtete Sackware |
| Grünabfälle (Hecken- und Baumschnitt) | |
| Beispiele | Hecken- und Baumschnitt, Laub, Rasenschnitt, Zimmer- und Balkonpflanzen, Weihnachtsbäume |
| Menge | maximal 1 m³ pro Woche |
| Keine Annahme | Bauholz, Baumwurzeln, Stämme und Äste größer 10 cm Durchmesser, Tierstreu, Späne, Küchenabfälle |
| Elektroaltgeräte | |
| Beispiele | E-Herde, Waschmaschinen, Radios, Fernseher, Videorecorder, Computer, Monitore, Staubsauger, Heizdecken, diverse Kleinelekronik, Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren + Energiesparlampen) |
| Menge | haushaltsübliche Mengen (bis max. 4 Großgeräte pro Woche) |
| Keine Annahme | Kühl- und Klimageräte, Ölradiatoren, Spielautomaten, gewerbespezifische Geräte, Glühlampen |
| Metallschrott | |
| Beispiele | Metallmöbel, Wäscheständer, Werkzeug, Töpfe, Herde und Öfen, Fahrräder |
| Keine Annahme | ölverschmutzte Behältnisse, Fenster |
| Altöl / Ölverschmutzte Betriebsmittel (nur in Bobenheim-Roxheim, Lambsheim, Römerberg, Schifferstadt und Waldsee) | |
| Beispiele | Kfz-Altöle, Schmier- und Getriebeöle, Ölfilter, Ölkanister |
| Menge | max. 10 Liter pro Woche |
| Keine Annahme | Tanks |
| CDs / DVDs | |
| Beispiele | CD-ROM, Musik-CDs, DVD (jeweils nur die unzerkleinerten "Silberlinge" ohne Verpackung) |
| Keine Annahme | CD-Hüllen, zerkleinerte CDs (→ Restabfall) |
An den meisten Wertstoffhöfen werden zudem Flaschenkorken, Montageschaumdosen und Frittierfette angenommen.
Lage und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe des Rhein-Pfalz-Kreises finden Sie unter Übersicht Wertstoffhöfe.


