Informationen zu den Wertstoffhöfen

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises ein flächendeckendes Netz von 16 Wertstoffhöfen. Die Konzeption unserer Wertstoffhöfe (WSH) beruht auf der Zielsetzung, eine wohnortnahe Anlieferung von bestimmten, verwertbaren Abfällen zu ermöglichen, die in fast jedem Privathaushalt in begrenztem Umfang anfallen können.

Kleinmengenregelung
An den Wertstoffhöfen werden nur Wertstoffe aus Privathaushalten des Rhein-Pfalz-Kreises in haushaltsüblichen Kleinmengen angenommen. Größere als die im Folgenden angegebenen Wertstoffmengen sowie andersartige Wertstoffe können auf den Wertstoffhöfen nicht angenommen werden und müssen kostenpflichtig über private Unternehmen entsorgt werden.

Nutzen nach Regeln
Das Betreten und die Nutzung der Wertstoffhöfe ist nur während der regulären Öffnungszeiten gestattet. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist hierbei Folge zu leisten. Abfälle aus gewerblicher Herkunft werden (mit Ausnahme von Elektroaltgeräten) grundsätzlich nicht angenommen. Auf allen Wertstoffhöfen werden grundsätzlich keine Kühlgeräte und kein Altholz angenommen. Das Abstellen von Abfällen aller Art im Umfeld der Wertstoffhöfe ist verboten und wird mit Bußgeldern geahndet.

Nicht alles hat Wert
Damit die auf den Wertstoffhöfen erfassten Wertstoffe auch wirklich verwertet werden können, dürfen sie keine Störstoffe enthalten. Bitte beachten Sie daher folgende Auflistung oder fragen Sie im Zweifelsfalle das Aufsichtspersonal.

Anlieferbare Wertstoffe:

 Verwertbarer mineralischer Bauschutt
BeispieleBeton, Ziegel, Backsteine, Natursteine, Sanitärkeramik, Porzellan und Steingut
Menge

Kleinmengen bis max. einer Kofferraumladung (ca. 300 Liter) pro Woche (WSH Schifferstadt: max. 500 kg/Woche)

Keine
Annahme

Glas, Holz, Kunststoffe, Papier(säcke), pulverförmige Baustoffe (z.B. Zement/Gips), Straßenaufbruch (Asphalt), Gipsstein, Rigips, Asbestbaustoffe (Eternit), Erdaushub, Dämmstoffe, ausgehärtete Sackware

 Grünabfälle (Hecken- und Baumschnitt)
BeispieleHecken- und Baumschnitt, Laub, Rasenschnitt, Zimmer- und Balkonpflanzen, Weihnachtsbäume
Menge

maximal 1 m³ pro Woche

Keine
Annahme

Bauholz, Baumwurzeln, Stämme und Äste größer 10 cm Durchmesser, Tierstreu, Späne, Küchenabfälle

 Elektroaltgeräte
BeispieleE-Herde, Waschmaschinen, Radios, Fernseher, Videorecorder, Computer, Monitore, Staubsauger, Heizdecken, diverse Kleinelekronik, Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren + Energiesparlampen)
Menge

haushaltsübliche Mengen (bis max. 4 Großgeräte pro Woche)

Keine
Annahme

Kühl- und Klimageräte, Ölradiatoren, Spielautomaten, gewerbespezifische Geräte, Glühlampen

 Metallschrott
BeispieleMetallmöbel, Wäscheständer, Werkzeug, Töpfe, Herde und Öfen, Fahrräder
Keine
Annahme

ölverschmutzte Behältnisse, Fenster

 Altöl / Ölverschmutzte Betriebsmittel
(nur in Bobenheim-Roxheim, Lambsheim, Römerberg, Schifferstadt und Waldsee)
BeispieleKfz-Altöle, Schmier- und Getriebeöle, Ölfilter, Ölkanister
Menge

max. 10 Liter pro Woche

Keine
Annahme

Tanks
Benzin, Diesel, Heizöl (bis 20 Liter → Schadstoffmobil)

 CDs / DVDs
BeispieleCD-ROM, Musik-CDs, DVD (jeweils nur die unzerkleinerten "Silberlinge" ohne Verpackung)
Keine
Annahme

CD-Hüllen, zerkleinerte CDs (→ Restabfall)

An den meisten Wertstoffhöfen werden zudem Flaschenkorken, Montageschaumdosen und Frittierfette angenommen.

Lage und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe des Rhein-Pfalz-Kreises finden Sie unter Übersicht Wertstoffhöfe